ZMI GmbH

Digitale Zeiterfassung clever umsetzen – für Sie und Ihre Mandanten

fino data services GmbH

ZMI ist einer der führenden Lösungsanbieter für die Bereiche Human Resources und Sicherheit. ZMI bietet Ihnen und Ihren Mandanten flexible Lösungen zur Arbeitszeiterfassung:

  • am stationären oder mobilen Terminal,
  • am PC Arbeitsplatz oder
  • mobil mit einer App auf dem Smartphone oder Tablet.

Das Portfolio umfasst branchenneutral einsetzbare Software für Personalzeiterfassung, Employee Self Service (ESS), Digitale Personalakte, Personaleinsatzplanung, Auftrags- und Projektzeiterfassung sowie Zutrittskontrolle. Die Applikationen sind als Cloud-Lösung (SaaS) und On-Premises verfügbar. ZMI betreut bereits über 1.700 Kunden in der DACH-Region aus allen Branchen und Unternehmensgrößen von 10 bis mehr als 15.000 Mitarbeiter.

Gesetzentwurf zur betrieblichen Arbeitszeiterfassung liegt vor

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt stellt in seinem Urteil (1 ABR 22/21) vom 13.09.2022 fest, dass Arbeitgeber nach § 3 Abs. 2 Nr. 1 ArbSchG verpflichtet sind, ein System einzuführen, mit dem die von Arbeitnehmer geleistete Arbeitszeit erfasst werden kann. Dabei beruft sich das Bundesarbeitsgericht auf die europarechtskonforme Auslegung des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) und damit auf das EuGH-Urteil zur Arbeitszeiterfassung vom 14.05.2019.

Vor dem Hintergrund der Entscheidungen des EuGH und des BAG hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) im April 2023 einen Entwurf zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes vorgelegt. Dieser soll insbesondere die bereits heute verpflichtende Arbeitszeiterfassung näher regeln. Für Unternehmen ohne Arbeitszeiterfassung besteht Handlungsbedarf. Denn der Referentenentwurf des BMAS sieht weitreichend eine Pflicht zur elektronischen Zeiterfassung vor.

Arbeitszeiterfassung digital und rechtskonform umsetzen

Dennoch ist die kommende Pflicht zur Zeiterfassung nicht als bürokratische Auflage zu sehen, sondern als Chance zur Digitalisierung der Personalarbeit. Denn egal ob Zettelwirtschaft oder umständliche Excel-Tabellen für die Planung sowie Erfassung von An- und Abwesenheiten – diese Methoden sind sehr zeit- und damit kostenintensiv.

Mit der digitalen Zeiterfassung von ZMI übertragen Ihre Mandanten die lohn- und gehaltsrelevanten Daten aus der Zeitwirtschaft direkt in die von Ihnen eingesetzte Lohnsoftware (bspw. DATEV). Hierzu gehören neben Arbeitszeiten auch Überstunden und Zuschläge sowie Fehlzeiten wie Urlaub und Krankheit. Die fehleranfällige händische Übertragung von Daten aus Excel oder gar von Stundenzetteln gehören damit der Vergangenheit an und Ihre Mitarbeiter können sich in der Kanzlei auf wertschöpfende Tätigkeiten konzentrieren.

Ein weiterer Vorteil einer digitalen Zeiterfassung von ZMI mit besteht darin, dass die elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (eAU) durch Ihre Mandanten direkt vom Server der gesetzlichen Krankenversicherungen abgerufen werden. In der Zeiterfassungssoftware haben sie anschließend eine transparente Übersicht aller gestellten eAU-Anfragen und der dazugehörigen Rückmeldungen. Der aufwendige Abruf von eAU sowie die doppelte Datenpflege in mehreren Systemen entfällt.

Partnerangebot

Als LSWB-Mitglied erhalten Sie exklusive Partnerkonditionen: Sie profitieren von einer kostenfreien Erstberatung sowie 8 % Nachlass auf ZMI Softwarelizenzen (für neu abgeschlossene Verträge). Ihre Mandanten erhalten ebenfalls Sonderkonditionen. Weitere Informationen erhalten Sie unter www.zmi.de/steuerberater/

Kontakt:

Jonathan Martin
Geschäftsführer
ZMI GmbH
Adolf-Kolping-Straße 11
97725 Elfershausen

Tel.: 09704 60392-100
E-Mail: j.martin@zmi.de
www.zmi.de