Grundsteuerreform 2022

LSWB-Grundsteuerbroschüre und eine Information des bayerischen Landesamts für Steuern

Am 1. Januar 2022 startete die Reform der Grundsteuer, nachdem das Bundesverfassungsgericht die alten Berechnungsmodelle 2018 gekippt hatte. Nach der Gesetzesreform des Grundsteuerrechts und des Bewertungsrechts muss für jeden Grundbesitz in Deutschland eine neue Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer ermittelt werden. Der Einheitswert als Berechnungsgrundlage verliert durch die Reform seine Gültigkeit. Ab 2025 wird die neue Grundsteuer in Kraft treten. Steuerberaterinnen und Steuerberater werden überwiegend die Erfassung und Deklaration für ihre Mandanten übernehmen. Am effizientesten klappt es mit der richtigen Software-Lösung.

Wir haben für Sie in der angefügten Broschüre die Vorteile der neuen Programme unserer LSWB-Kooperationspartner gebündelt zusammengefasst, Preismodelle und Rabatte inklusive.

 

Gerne können Sie unten angefügte Broschüre "Grundsteuer 2022 - neue Softwareangebote unserer Kooperationspartner"  herunterladen.

Zusätzlich finden Sie dort zum Download eine Information des Bayerischen Landesamts für Steuern, das mit der organisatorischen Umsetzung der Grundsteuerreform betraut ist. Für rund 6,3 Millionen Grundstücke in Bayern muss die Grundsteuer neu berechnet werden. Die Umsetzung stellt auch eine große Herausforderung für alle Bereiche der Bayerischen Finanzverwaltung dar, daher bittet sie um Ihre Mithilfe. Im unten angefügten PDF (LfSt_Information_Steuerberater) informiert die Bayerische Finanzverwaltung über relevante Aspekte der Reformumsetzung.

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Vordrucke veröffentlicht
Das Bayerische Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat hat im Bayerischen Ministerialblatt vom 9. März 2022 die Papiervordrucke und Ausfüllanleitungen für die Grundsteuererklärung veröffentlicht: Vordrucke und Ausfüllanleitungen für die Grundsteuererklärung Bayern (VABayGrStBek) (Direktlink zum PDF-Dokument)

Anhand der Formularvordrucke lässt sich ersehen, was die Finanzverwaltung an Angaben bei bayerischen Grundstücken erwartet.

LfSt_Information_Steuerberater

LSWB-Grundsteuerbroschüre

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