Steuerberaterplattform

Digitale Kommunikation mit Finanzgerichten

Ab dem 1. Januar 2023 ist der Berufsstand verpflichtet, das besondere elektronische Steuerberaterpostfach (beSt) einzurichten sowie Schriftsätze, Anträge und Erklärungen elektronisch an die Finanzgerichte zu verschicken. Für den Nachrichtenversand aus dem beSt ist eine Authentifizierung notwendig. Diese erfolgt mittels Online-Ausweis, eines hochsicheren Identifizierungs- und Authentifizierungsmediums mit eID-Funktion. Damit wird sichergestellt, dass nur beSt-Inhaber oder eine vertretungsberechtigte Person einer Berufsausübungsgesellschaft die Nachrichten versenden können.

Mehr dazu auf der Webseite der Bundessteuerberaterkammer unter
 www.bstbk.de/de/themen/steuerberaterplattform

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Exklusiv für LSWB-Mitglieder eingestellt:

- LSWB.talk: Start des besonderen elektronischen Steuerberaterpostfachs (beSt) zum 01.01.2023
Im LSWB.talk wird am 22.02.2023 online die technische Einrichtung des beSt mit dem COM Vibilia beSt Client erläutert.

- Link zum Video "Ja, bin ich jetzt schon drin, oder was? beSt – Einrichtung des besonderen Steuerberaterpostfachs" von Lukas Hendricks

- Link zum Video „Steuerberaterplattform - Wer braucht denn so was?" und die dazugehörige Präsentation

- Weiterführende Artikel aus dem LSWB-Magazin zum Thema