
Austausch zwischen Berufsstand und Finanzverwaltung München
Datum:
Heft 04/2026: Führungskompetenz & Soft Skills
Am 7. Juli 2026 fand in den Räumlichkeiten der Steuerberaterkammer München das jährliche Treffen des Berufsstandes mit Vertretern der Finanzverwaltung München statt. Der Einladung des Kammerpräsidenten Prof. Dr. Hartmut Schwab waren unter der Leitung von Dr. Klaus-Peter Prey sechs Abteilungsleiter der Finanzverwaltung gefolgt. Der LSWB war durch Präsident Stefan Dreßler, die Vizepräsidenten Andreas L. Huber, Sabine Oettinger und Dr. Jutta Fischer-Neuner, die Vorständin und Bezirksvorsitzende Martina Högel-Stöckle sowie den Leiter der Münchner Zweigstelle, Klaus Richter, vertreten.
Zu Beginn erläuterte die Finanzverwaltung das sogenannte „Resi-Scan-Verfahren“. Dabei handelt es sich um das rechtssichere Scannen eingereichter Unterlagen. Problematisch ist aus Sicht der Beraterschaft insbesondere, dass die eingereichten Originaldokumente grundsätzlich nicht zurückgegeben werden. Aufgrund des Charakters als Massenverfahren werden die Unterlagen in der Regel nach sechs Wochen vernichtet. Selbst Hinweise auf eine gewünschte Rücksendung können häufig nicht berücksichtigt werden. Es wurde daher empfohlen, grundsätzlich nur Kopien einzureichen.
Die Finanzverwaltung bat zudem darum, von Mandanten widerrufene Vollmachten zeitnah auch in der Vollmachtsdatenbank zu löschen, damit die dort hinterlegten Daten den tatsächlichen Vertretungsverhältnissen entsprechen.
Ein weiterer Schwerpunkt war die derzeit geplante Überarbeitung der Betriebsprüfungsordnung (BpO 2000), die künftig als Außenprüfungsordnung (ApO) bezeichnet werden soll. Die Neuregelung soll insbesondere eine stärkere Fokussierung auf bestimmte Prüfungsschwerpunkte ermöglichen. So könnte beispielsweise bei Neugründungen die Einnahmenseite eines Wirtschaftsjahres gezielt Gegenstand einer Prüfung sein.
Darüber hinaus wurden praktische Hemmnisse bei Außenprüfungen diskutiert. Auch wenn der Betrieb weiterhin der vorrangige Prüfungsort bleibt, wurde hervorgehoben, dass persönliche Gespräche in den Kanzleiräumen des steuerlichen Beraters oftmals zielführender sind als eine ausschließlich telefonische Kommunikation. Zudem wurde darauf hingewiesen, dass bei einer außergewöhnlichen Häufung von Prüfungsanordnungen eine Abstimmung mit der Finanzverwaltung sinnvoll sein kann, um die Prüfungen zeitlich zu entzerren.
Angesprochen wurden außerdem abweichende Steuerbescheide ohne ausreichende Erläuterungen sowie Schwierigkeiten im Zusammenhang mit dem Verfahren „RABE“.
Ebenfalls diskutiert wurden die Auswirkungen von Änderungen im System „Biene“. Zwar habe sich die Lesbarkeit der Dokumente für den Menschen verbessert, gleichzeitig sei jedoch die maschinelle Weiterverarbeitung erschwert worden. Zur Lösung dieser Problematik arbeitet bereits eine Arbeitsgruppe an praktikablen Verbesserungen.
Zum Abschluss befassten sich die Teilnehmer mit der weiteren Digitalisierung der Kommunikation zwischen Berufsstand und Finanzverwaltung. Insbesondere in den Bereichen Vollstreckung und Rechtsbehelfsstelle ist bislang vielfach nur eine postalische Kommunikation möglich. Nach Angaben der Finanzverwaltung sind die technischen Voraussetzungen für elektronische Kommunikationswege jedoch grundsätzlich vorgesehen. Im Bereich der Vollstreckung sollen diese mit einer der nächsten Versionen von UNIFA (Universeller Finanzamtsarbeitsplatz) verfügbar sein.
