Bei der diesjährigen Mitgliederversammlung der ETAF sprach sich der DStV für die Aufnahme der OCC aus Portugal aus. Am selben Tag fand in Brüssel die Konferenz der ETAF statt. Dabei diskutierten die Teilnehmer die Umsetzung der E-Rechnung in Europa.
ETAF-Mitgliederversammlung Die diesjährige Mitgliederversammlung der European Tax Adviser Federation (ETAF) war geprägt von der strategischen Weiterentwicklung des Europäischen Dachverbands
Die motivierten Kolleginnen und Kollegen der DStV-Mitgliedsverbände entwickelten in einem moderierten Workshop das Selbstverständnis des Forums Junge Steuerberater*innen und die Themenschwerpunkte. Dabei schafften sie auch die Rahmenbedingungen für die Zusammenarbeit.
Aktuelle Fragen des Versicherungsschutzes von Steuerberaterinnen und Steuerberatern standen in bewährter Weise im Fokus des gemeinsamen Austauschs von HDI und DStV. Erweitert um Vertreter der Roland Rechtsschutzversicherung, hatte sich der Arbeitskreis Versicherungsfragen unter der Leitung von DStV-Vizepräsident WP Stefan Dreßler turnusmäßig in Köln zusammengefunden.
Die oberste deutsche Finanzbehörde legte neue Vorschläge für die Durchführung von Betriebsprüfungen vor. Damit will sie die aktuelle Rechtslage umsetzen und für weitere Beschleunigungen der Prüfungen sorgen. Der DStV prüfte diese eingehend. Sein Fazit: Das Ziel ist zu begrüßen, in der Umsetzung ist Luft nach oben.
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) legte den Referentenentwurf einer Außenprüfungsordnung vor, der die bisherige Betriebsprüfungsordnung ablösen und an die Abgabenordnung anpassen soll.
Die Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) ist die zentrale Anlaufstelle für die Prüfung der Förderfähigkeit von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben. Der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) stellt die Informationen der BSFZ zur Orientierung für die steuerberatende Praxis gebündelt zur Verfügung.
Die steuerliche Forschungszulage ist ein bundesweites Förderinstrument, das Unternehmen in Deutschland steuerliche Anreize für Investitionen in Forschung und Entwicklung (FuE) bietet. Insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sollen mit der steuerlichen Forschungszulage ihr wirtschaftliches Wachstum stärken und ihre Wettbewerbsfähigkeit erhöhen können.
Fremdbesitzverbot, Reform der Steuerberaterprüfung, Geldwäscheprävention – diese und weitere Themen bildeten die fachlichen Schwerpunkte beim Treffen des Rechts- und Berufsrechtsausschusses des DStV in Berlin.
Aus seiner Sicht wurde dem klaren Bekenntnis des Finanzausschusses des Deutschen Bundestages zum Fremdbesitzverbot im Berufsrecht der Steuerberater ein positives Signal gesetzt, um eine unabhängige Steuerberatung im Interesse der Steuerpflichtigen sicherzustellen.
Der DStV hat im Konsultationsverfahren der EU-Kommission seine Stellungnahme zur Bewertung der EU-Hinweisgeberschutz-Richtlinie eingereicht. Er fordert, dass sich das Berufsgeheimnis von Steuerberatern auch auf den Hinweisgeberschutz erstrecken soll.
Mit der Richtlinie (EU) 2019/1937 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden (Hinweisgeberschutz-Richtlinie), hat die EU gemeinsame Mindeststandards zum Schutz von Hinweisgebern geschaffen. Im Zuge der laufenden Bewertung hat der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) mit einer Stellungnahme seinen Standpunkt nun erneut bekräftigt und konkrete Nachschärfungen angeregt.
Die Unabhängigkeit der Steuerberatung bleibt nicht verhandelbar. Mit diesem Ziel gab der DStV auf den letzten Metern des parlamentarischen Verfahrens des Entwurfs des Neunten Steuerberatungsänderungsgesetzes erneut Vollgas. Steuerberaterinnen und Steuerberater müssen ihre Tätigkeit frei vom Einfluss renditegetriebener Finanzinvestoren ausüben können. Dies brachte DStV-Präsident StB Torsten Lüth in der Anhörung des Finanzausschusses des Deutschen Bundestags und im politischen Gespräch deutlich zum Ausdruck. Der Finanzausschuss ist dem nun uneingeschränkt gefolgt und setzt ein klares Zeichen.
Künstliche Intelligenz hält zunehmend Einzug in den Kanzleialltag. Viele Anwendungen bieten spürbare Entlastung, neue Möglichkeiten in der Mandatsarbeit und Effizienzgewinne. Gleichzeitig entstehen neue Fragestellungen rund um Datenschutz, Berufsrecht, Qualitätssicherung und Haftung.
Genau hier setzt die neue Muster-KI-Anwendungsrichtlinie des Deutschen Steuerberaterverbands (DStV) an.
Zum ersten Mal reichen die German Tax Advisers eine gemeinsame Stellungnahme in einem Konsultationsverfahren der EU-Kommission ein. Ziel ist die konsequente Vereinfachung von EU-Vorschriften zur Unternehmensbesteuerung.
Wenn 2025 nach dem chinesischen Kalender das Jahr der Schlange war, dann war es in den USA das Jahr der Zölle. Und in der EU? Da war 2025 zweifellos das Jahr des Omnibus. Schließlich hat die EU-Kommission im vergangenen Jahr insgesamt zehn Omnibusse, also die Vereinfachung und Entbürokratisierung gleich mehrerer thematisch verwandter Rechtsakte, auf den Weg gebracht. Der elfte Omnibus soll im Juni 2026 vom gesetzgeberischen Band laufen. Dabei handelt es sich um den sog. „Tax Omnibus“, der fünf EU-Richtlinien zur Unternehmensbesteuerung von bürokratischem Ballast entrümpeln soll.
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Neuwied, März 2026 – Ein häufig zentraler Diskussionspunkt bei Betriebsprüfungen in GmbHs ist die Frage der steuerlichen Angemessenheit der Jahresbezüge von
Gesellschafter-Geschäftsführer. Unterstellt der Fiskus verdeckte Gewinnausschüttung, entscheidet oft das Ergebnis eines Fremdvergleichs, ob im Einzelfall auf die Gesellschaft erhebliche Steuernachzahlungen zukommen. Von großer Bedeutung sind dann anerkannte Vergleichswerte zu den Jahresbezügen von Geschäftsführern vergleichbar strukturierter GmbHs.