Der DStV hat im Konsultationsverfahren der EU-Kommission seine Stellungnahme zur Bewertung der EU-Hinweisgeberschutz-Richtlinie eingereicht. Er fordert, dass sich das Berufsgeheimnis von Steuerberatern auch auf den Hinweisgeberschutz erstrecken soll.
Mit der Richtlinie (EU) 2019/1937 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden (Hinweisgeberschutz-Richtlinie), hat die EU gemeinsame Mindeststandards zum Schutz von Hinweisgebern geschaffen. Im Zuge der laufenden Bewertung hat der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) mit einer Stellungnahme seinen Standpunkt nun erneut bekräftigt und konkrete Nachschärfungen angeregt.
Die Unabhängigkeit der Steuerberatung bleibt nicht verhandelbar. Mit diesem Ziel gab der DStV auf den letzten Metern des parlamentarischen Verfahrens des Entwurfs des Neunten Steuerberatungsänderungsgesetzes erneut Vollgas. Steuerberaterinnen und Steuerberater müssen ihre Tätigkeit frei vom Einfluss renditegetriebener Finanzinvestoren ausüben können. Dies brachte DStV-Präsident StB Torsten Lüth in der Anhörung des Finanzausschusses des Deutschen Bundestags und im politischen Gespräch deutlich zum Ausdruck. Der Finanzausschuss ist dem nun uneingeschränkt gefolgt und setzt ein klares Zeichen.
Künstliche Intelligenz hält zunehmend Einzug in den Kanzleialltag. Viele Anwendungen bieten spürbare Entlastung, neue Möglichkeiten in der Mandatsarbeit und Effizienzgewinne. Gleichzeitig entstehen neue Fragestellungen rund um Datenschutz, Berufsrecht, Qualitätssicherung und Haftung.
Genau hier setzt die neue Muster-KI-Anwendungsrichtlinie des Deutschen Steuerberaterverbands (DStV) an.
Zum ersten Mal reichen die German Tax Advisers eine gemeinsame Stellungnahme in einem Konsultationsverfahren der EU-Kommission ein. Ziel ist die konsequente Vereinfachung von EU-Vorschriften zur Unternehmensbesteuerung.
Wenn 2025 nach dem chinesischen Kalender das Jahr der Schlange war, dann war es in den USA das Jahr der Zölle. Und in der EU? Da war 2025 zweifellos das Jahr des Omnibus. Schließlich hat die EU-Kommission im vergangenen Jahr insgesamt zehn Omnibusse, also die Vereinfachung und Entbürokratisierung gleich mehrerer thematisch verwandter Rechtsakte, auf den Weg gebracht. Der elfte Omnibus soll im Juni 2026 vom gesetzgeberischen Band laufen. Dabei handelt es sich um den sog. „Tax Omnibus“, der fünf EU-Richtlinien zur Unternehmensbesteuerung von bürokratischem Ballast entrümpeln soll.
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Neuwied, März 2026 – Ein häufig zentraler Diskussionspunkt bei Betriebsprüfungen in GmbHs ist die Frage der steuerlichen Angemessenheit der Jahresbezüge von
Gesellschafter-Geschäftsführer. Unterstellt der Fiskus verdeckte Gewinnausschüttung, entscheidet oft das Ergebnis eines Fremdvergleichs, ob im Einzelfall auf die Gesellschaft erhebliche Steuernachzahlungen zukommen. Von großer Bedeutung sind dann anerkannte Vergleichswerte zu den Jahresbezügen von Geschäftsführern vergleichbar strukturierter GmbHs.
Anfang 2026 entfielen die Pauschalen für selbst getragene Stromkosten des Arbeitnehmers beim Laden betrieblicher Fahrzeuge. Stattdessen sind Strommenge und -preis nachzuweisen. Der DStV kritisiert den zusätzlichen Verwaltungsaufwand und fordert eine Vereinfachung.
Laden Arbeitnehmer elektrische Dienstwagen zu Hause, können Arbeitgeber die Stromkosten steuerfrei erstatten. Ein Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) aus dem Jahr 2020 sah hierfür Pauschalen ohne Einzelnachweise vor, die bis Ende 2030 gelten sollten. Mit Schreiben vom 11.11.2025 beendeten Bund und Länder diese Erleichterung vorzeitig. Der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) kritisiert dies in seiner Stellungnahme S 01/26 und fordert die Beibehaltung der bürokratiearmen Pauschale ein.
Zu seiner Frühjahrssitzung kam das Verbändeforum IT des DStV in diesem Jahr turnusmäßig in Berlin zusammen. In seinem Amt als Vorsitzender wurde StB/WP Axel Klomp aus Mönchengladbach für eine weitere Wahlperiode bestätigt. Zum stellvertretenden Vorsitzenden wurde StB René Freiberg aus Halle gewählt.
Jeder DStV-Mitgliedsverband hat die Möglichkeit, durch Vertreterinnen und Vertreter an der Arbeit des Verbändeforums IT mitzuwirken und Anregungen aus dem Mitgliederkreis zu IT-Themen in das Gremium zu tragen.
DStV-Präsident StB Torsten Lüth hat sich mit MdB StB Prof. Dr. Matthias Hiller, Mitglied der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, zu aktuellen Fragen der Berufsausübung von Steuerberaterinnen und Steuerberatern getroffen. Im Mittelpunkt des Austauschs stand die Frage, wie Berufsangehörige ihre gesetzliche Unabhängigkeit auch in Berufsausübungsgesellschaften wahren und vor dem Einfluss berufsfremder Investoren wirksam schützen können.
Prof. Dr. Hiller ist Mitglied des Finanzausschusses des Deutschen Bundestages und u.a. Berichterstatter zum Regierungsentwurf des Neunten Steuerberatungsänderungsgesetzes, welches das Parlament ab Mitte März berät. Als Inhaber einer mittelständischen Steuerkanzlei in Baden-Württemberg ist er mit den Belangen und Herausforderungen des Berufsstands bestens vertraut.
Im dritten Quartal 2026 will die EU-Kommission ein Maßnahmenpaket zur Übertragbarkeit von Kompetenzen vorlegen. Dabei sollen auch die Anerkennungsverfahren beruflicher Qualifikationen für reglementierte Berufe erleichtert, modernisiert und ausgeweitet werden.
Im Grundsatz können die Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union in jedem Mitgliedstaat ihren erlernten Beruf ausüben. Eine Ausnahme bilden die reglementierten Berufe, zu denen Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, aber auch Steuerfachangestellte gehören. Bei einem Umzug in ein anderes Land müssen diese ein Anerkennungsverfahren durchlaufen, um den Beruf in ihrem neuen Domizil ausüben zu dürfen. Das ist verständlich, da gerade das Steuerrecht in Europa fast ausnahmslos national geregelt ist und damit die erworbene Qualifikation aus einem anderen Mitgliedstaat nicht gleichwertig sein kann.
Bürokratieabbau, Digitalisierung und der Schutz der Unabhängigkeit der Steuerberatung – Gesprächsthemen, die die Finanzverwaltung und den Berufsstand gleichermaßen bewegen. Im Fokus von MdB Günther und StB Torsten Lüth, Präsident des Deutschen Steuerberaterverbands (DStV): konkrete Schritte hin zu einem praxistauglicheren Steuerrecht.
Günther ist mit der Bundestagswahl 2025 für die CDU-Bundestagsfraktion neu im Finanzausschuss angekommen und stammt wie Lüth aus Mecklenburg-Vorpommern. Als Betriebsprüfer des Finanzamts Stralsund ist Günther mit den steuerlichen und digitalen Herausforderungen bestens vertraut. Daher bestand von Beginn an eine sehr gute Gesprächsbasis zwischen beiden Seiten.
Fachkräftemangel, Digitalisierung und steigender Qualifikationsbedarf: Darum unterstützt der DStV die anstehende EU-Strategie für eine bessere berufliche Aus- und Weiterbildung. Derzeit behindern fragwürdige Rechtsvorgaben jedoch die praktische Durchführung einer zeitgemäßen Weiterbildung.
In kaum einem Arbeitsbereich ist das Erfordernis beruflicher Weiterbildung so hoch wie in der Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung. Deshalb unterstützt der DStV (Deutscher Steuerberaterverband e.V.) die anstehende EU-Strategie zur Stärkung beruflicher Aus- und Weiterbildung. Im Konsultationsverfahren der EU-Kommission hat er seine Stellungnahme mit insgesamt sechs Forderungen eingereicht. Eine der Forderungen ist der konsequente Abbau weiterbildungshemmender Regelungen. Nachfolgend drei Beispiele, die den dringenden Handlungsbedarf belegen.