Der Richtlinienentwurf der Kommission „in Bezug auf die Mehrwertsteuervorschriften für das digitale Zeitalter“ (ViDA - v. 08.12.2022) ist zwar immer noch nicht verabschiedet. Er wirft aber seine Schatten mit der in Art. 23 des Wachstumschancengesetzes v. 27.03.2024 (BGBl. I 2024, Nr. 108) vorgesehenen Einführung der verpflichtenden Verwendung elektronischer Rechnungen zwischen inländischen Unternehmen ab 01.01.2025 voraus.