Akademie

Die neue Kassenmeldepflicht

Das Programm DATEV Kassenmeldung „MeinFiskal“

Datum:

Autor: Markus Lindermeir, Steuerberater

Heft 05/2025: Mitarbeitergewinnung

Am 1. Januar 2025 trat eine neue Meldepflicht für alle digitalen Kassensysteme in Kraft. Unternehmen müssen sicherstellen, dass ihre elektronischen Kassensysteme beim Finanzamt angemeldet sind. Spätestens bis zum 31. Juli 2025 mussten alle bestehenden Kassensysteme registriert sein.

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