Akademie

Die Zukunft der ­Unabhängigkeit

Zwischen Freiheit und ­Nachfolgefähigkeit

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Autor: Stefan Dreßler 

Heft 02/2026: Veränderung für den Berufsstand

© Foto: Art_You/adobe stock

Die aktuellen Debatten um berufsrechtliche Neuerungen zeigen vor allem eines: Es geht nicht mehr nur um einzelne Paragrafen. Wer heute auf das Berufsrecht blickt, blickt auch in die Zukunft unseres Berufsstands. Die Frage ist nicht nur, ob ein Gesetz an der einen oder anderen Stelle modernisiert wird oder eine Klarstellung in Gesetzesform gegossen wird. Vielmehr stellt sich die Frage, unter welchen Bedingungen Steuerberater und Wirtschaftsprüfer künftig unabhängig, wirtschaftlich tragfähig und für den Nachwuchs attraktiv arbeiten können.

Diese Frage kann auch kritischer formuliert werden: Wie viel Unabhängigkeit lässt sich auf Dauer erhalten, wenn sich gleichzeitig die Rahmenbedingungen der Berufsausübung verändern? Genau darin liegt der Kern der gegenwärtigen Diskussion.­ Denn das Berufsrecht steht heute nicht mehr isoliert neben der Praxis, als Rahmen für den Beruf. Es ist in der Kanzleiorganisation, in digitalen Prozessen, in Investitionsentscheidungen und eben auch in der Nachfolgefrage angekommen.

Der Druck entsteht dabei aus mehreren Richtungen. Einerseits verändern Technologie, Digitalisierung und neue Compliance-Anforderungen die Berufsausübung. Diese Veränderungen sind nicht neu, sie geschehen nur schneller und in hoher Taktzahl. Das besondere elektronische Steuerberaterpostfach über die Steuerberaterplattform, verschärfte Anforderungen aus dem Geldwäschegesetz und die Rahmenbedingungen für die Nutzung künstlicher Intelligenz zeigen dies deutlich. Berufsrecht findet heute nicht mehr nur im Gesetzestext des Steuerberatungsge­setzes oder der Wirtschaftsprüferordnung statt. Es findet auch im Maschinenraum der Kanzlei statt. Wer welche Daten verarbeitet, wie Ergebnisse dokumentiert werden, welche Software ­eingesetzt wird und wer am Ende die Verantwortung trägt – all das ist längst auch eine berufsrechtliche Frage.

Andererseits verschärfen sich die wirtschaftlichen und personellen Herausforderungen. Der Fachkräftemangel ist für viele Kanzleien keine abstrakte Zukunftsprognose mehr, sondern harte Realität. Zugleich sinkt die Zahl der Berufsangehörigen, während die Anforderungen an Spezialisierung, Technik und Haftung steigen. Gerade für ältere Kolleginnen und Kollegen stellt sich daher eine unbequeme Frage: Wer übernimmt die Kanzlei eigentlich noch – und zu welchen Bedingungen?

An diesem Punkt wird die Diskussion um das Fremdbesitzverbot besonders sensibel. Es wäre jedoch zu kurz gedacht, jede Debatte über externe Investoren reflexhaft als Angriff auf die freien Berufe zu deuten. Denn man muss die Realität anerkennen: In vielen Fällen ist der klassische Nachfolgemarkt schwieriger geworden. Jüngere Berufsträger sind zurückhaltender, Finanzierungen sind anspruchsvoller und die Kaufpreiserwartungen der Vergangenheit lassen sich nicht immer ohne Weiteres realisieren. Wer diese Realität ausblendet, macht es sich zu leicht.

Genauso falsch wäre allerdings die gegenteilige Annahme, Kapital sei neutral. Wo externe Renditeerwartungen strukturell mitwirken, stellt sich die Frage nach der Unabhängigkeit neu. Wem fühlt sich der Berufsträger verpflichtet? Ausschließlich dem Mandanten, dem Recht und der eigenen gewissenhaften Berufsausübung – oder auch den wirtschaftlichen Interessen Dritter? Genau deshalb ist das Fremdbesitzverbot kein nostalgisches Relikt, sondern Ausdruck eines Schutzgedankens. Unser Berufsstand ist eben nicht irgendein Dienstleistungsmarkt. Er trägt eine besondere Verantwortung für die Rechtsanwendung, den Steuervollzug und das Vertrauen.

Damit ist aber auch klar: Wer das Fremdbesitzverbot verteidigt, darf die Nachfolgefrage nicht ausklammern. Die berechtigte Sorge um die Unabhängigkeit ersetzt keine Antwort auf die wirtschaftlichen Probleme vieler Kanzleien. Wenn wir wollen, dass Kanzleien innerhalb des Berufsstands übergeben werden, dann müssen wir auch die Voraussetzungen dafür verbessern. Dazu gehören realistische Kaufpreiserwartungen ebenso wie moderne Beteiligungsmodelle, attraktive Karrierewege für junge Berufsträger, flexible Strukturen in Berufsausübungsgesellschaften und eine Kanzleiorganisation, die sich nicht mehr an traditionellen Bildern des selbstständigen Einzelkämpfers orientiert. Der Finger gehört deshalb auch in die eigene Wunde. Wir sprechen derzeit intensiv über Fremdbesitz, aber teilweise noch zu wenig über unsere eigenen Hausaufgaben. Nachwuchsgewinnung, Mitarbeiterbindung, digitale Produktivität, Fortbildung und echte unternehmerische Übergabekonzepte sind keine Nebenthemen. Sie entscheiden mit darüber, ob die berufsrechtlich gewollte Unabhängigkeit in der Praxis wirtschaftlich gelebt werden kann. Unabhängigkeit ist nicht nur eine Rechtsfrage. Sie ist auch eine Organisationsfrage.

Hinzu kommt: Die technologische Entwicklung wird diese Debatte weiter verschärfen. Künstliche Intelligenz, automatisierte Prozesse und strukturierte Daten werden Routinetätigkeiten weiter verändern. Das ist kein Grund für dystopische Szenarien, aber sehr wohl ein Grund für Ehrlichkeit. Die wertschöpfenden Tätigkeiten der Zukunft werden stärker in den Bereichen Einordnung, Kontrolle, Gestaltung und Verantwortung liegen. Es wird weniger um mechanische Verarbeitung und mehr um fachliche Beurteilung gehen. Es wird weniger um Deklaration gehen und mehr um Prüfung, Qualitätssicherung und Compliance.

Die gute Nachricht ist: Darin liegt auch eine große Chance. Unser Berufsstand wird weiterhin gebraucht. Unternehmen und Bürger werden auch künftig unabhängige Berater und Prüfer benötigen, die komplexe Sachverhalte nicht nur technisch bearbeiten, sondern auch verantwortungsvoll bewerten. Der Beruf wird also nicht an Bedeutung verlieren, wohl aber anspruchsvoller werden.

Gerade deshalb sollten wir die aktuellen berufsrechtlichen Neuerungen nicht nur als Gesetzgebung im engeren Sinne verstehen. Sie sind ein Spiegel einer tieferen Veränderung. Unser Berufsstand steht vor der Herausforderung, Unabhängigkeit und Nachfolgefähigkeit, technischen Fortschritt und wirtschaftliche Realität sowie berechtigte Selbstbehauptung und notwendige Modernisierung in Einklang zu bringen. ­Diese­ Spannung muss nicht schlecht sein. Sie zwingt uns ­jedoch dazu, klarer zu werden.

Wir brauchen weder Abschottung noch Naivität. Was wir brauchen, ist ein realistischer Blick auf die Lage. Die Grundwerte des Berufs – Unabhängigkeit, Verschwiegenheit, Eigenverantwortung und Gewissenhaftigkeit – sind nicht verhandelbar. Aber auch die ökonomischen Rahmenbedingungen der Berufsausübung dürfen nicht ignoriert werden. Wer nur die Prinzipien verteidigt, ohne tragfähige Strukturen zu schaffen, wird auf Dauer keinen Erfolg haben. Wer hingegen nur auf Kapital, Skalierung und Wachstum setzt, riskiert den Kern dessen, was unseren Beruf ausmacht.

Die Zukunft des Berufsstands wird deshalb nicht allein im Gesetz entschieden. Sie wird in den Kanzleien entschieden: bei der Ausbildung des Nachwuchses, bei der Bereitschaft zur Beteiligung, bei der Offenheit für neue Technologien, bei der Qualität der Organisation und bei der Haltung, mit der wir Verantwortung tragen.

Es lohnt sich, diese Debatte offen zu führen. Nicht ideologisch, nicht nostalgisch, aber auch nicht blauäugig. Der Berufsstand hat eine starke Zukunft. Diese wird er aber nur bewahren können, wenn er seine Unabhängigkeit schützt und zugleich seine wirtschaftlichen und strukturellen Probleme ehrlich angeht.