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DStV für pauschale Erstattungen beim Laden von E-Dienstwagen

Datum:

Heft 02/2026: Veränderung für den Berufsstand

Anfang 2026 entfielen die Pauschalen für selbst getragene Stromkosten des Arbeitnehmers beim Laden betrieblicher Fahrzeuge. Stattdessen sind Strommenge und -preis nachzuweisen. Der DStV kritisiert den zusätzlichen Verwaltungsaufwand und fordert eine Vereinfachung.

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