DStV für pauschale Erstattungen beim Laden von E-Dienstwagen
Datum:
Heft 02/2026: Veränderung für den Berufsstand
Anfang 2026 entfielen die Pauschalen für selbst getragene Stromkosten des Arbeitnehmers beim Laden betrieblicher Fahrzeuge. Stattdessen sind Strommenge und -preis nachzuweisen. Der DStV kritisiert den zusätzlichen Verwaltungsaufwand und fordert eine Vereinfachung.