
Entbürokratisierung
Interview mit Finanz- und Heimatminister Albert Füracker, MdL
Datum:
Heft 06/2025: Entbürokratisierung
Entbürokratisierung – für den Berufsstand der Steuerberaterinnen und Steuerberater ist dies ein sehr wichtiges Thema. Der Landesverband der steuerberatenden und wirtschaftsprüfenden Berufe in Bayern e. V. nimmt sich als wichtiger Akteur seiner Verantwortung an und sucht deshalb nach Antworten aus der Politik. Albert Füracker, MdL (Staatsminister der Finanzen und für Heimat) war bereit, dem LSWB Rede und Antwort zu diesem Thema zu stehen.
LSWB: Herr Minister Füracker, die aktuelle wirtschaftliche Lage ist angespannt – Unternehmen sowie Bürgerinnen und Bürger müssen bestmöglich entlastet werden. Was sind aus Ihrer Sicht hier Schwerpunkte?
Albert Füracker: Deutschland befindet sich wirtschaftlich in einem historischen Tief. Dieses negative Vermächtnis der Ampel-Regierung gilt es schnellstmöglich umzukehren und Deutschland wieder zu seiner alten wirtschaftlichen Stärke zu führen. Hier kann die Steuerpolitik ein sehr relevanter Hebel sein.
Deutschland ist im internationalen Vergleich Höchststeuerland. Auch hohe Energiekosten und der zunehmende Fachkräftemangel beeinträchtigen die Wettbewerbsfähigkeit zusätzlich. Dies hören Sie sicher auch regelmäßig von Ihren Mandanten. Es muss daher dringend gegengesteuert werden – mit besseren Standortbedingungen, insbesondere im steuer- und energiepolitischen Bereich. Das Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm ist hier ein erster wichtiger Schritt – es greift viele bayerische Forderungen der jüngeren Vergangenheit auf. „Bessere Standortbedingungen“ erfordern aber auch unbedingt einen umfassenden und vor allem spürbaren Bürokratieabbau.
LSWB: Sie sprechen es selbst an: Die Bürokratie in Deutschland ist aus Sicht vieler ein wesentlicher Faktor für die derzeitige Lage. Wie kann man der Überregulierung Herr werden?
Albert Füracker: Wir müssen zu einem grundlegenden und neuen Verständnis kommen. Politik, Parlamente und auch die Verwaltung müssen sich viel öfter ernsthaft fragen: „Brauchen wir hier wirklich eine gesetzliche Regelung oder können wir mehr auf den gesunden Menschenverstand setzen?“ Bei ehrlicher Antwort würde das die Normenflut sicher deutlich reduzieren. Im Steuerrecht ist hier viel Potenzial. Bekanntlich sieht es für Unternehmen sowie Bürgerinnen und Bürger derzeit eine Vielzahl an Erklärungs-, Dokumentations- und Aufzeichnungspflichten vor. Eine Umsetzung ist jedoch leider nicht einfach so von heute auf morgen möglich, insbesondere aufgrund der vielschichtigen Zuständigkeiten – von der EU über den Bund bis hin zu den Ländern.
LSWB: Wie gestaltet sich die Zusammenarbeit auf Bundesebene betreffend Bestrebungen zum Bürokratieabbau im Steuerrecht?
Albert Füracker: Steuerrecht ist weitestgehend Bundesrecht. Wir können also viele Dinge nicht eigenständig für uns im Freistaat regeln, auch wenn wir sie für notwendig und sinnvoll halten. Bayern macht deshalb über den Bundesrat rege von seinem Initiativrecht Gebrauch. Einige unserer bayerischen Anliegen haben auch Eingang in den Koalitionsvertrag gefunden. Ich denke dabei zum Beispiel an die Abschaffung der Bonpflicht. Und man muss schon auch betonen: Die Steuerverwaltung ist – bei allen berechtigten oder auch weniger berechtigten Kritikpunkten und weiterem Ausbaubedarf – bereits heute die digitalste Verwaltung. Dies hat sie durch effektive Aufgabenaufteilung zwischen den Ländern im Rahmen des sogenannten KONSENS-Projektes erreicht. Auf diesem Konzept werden wir auch weiterhin aufbauen und volldigitale Lösungen vorantreiben.
LSWB: Was tut Bayern für den Bürokratieabbau im Steuerrecht?
Albert Füracker: Wir tun hier tatsächlich sehr viel! Bürokratieabbau wird in Bayern insgesamt großgeschrieben und auch im Steuerrecht wollen wir Bürokratie bestmöglich eindämmen. Bewiesen haben wir dies mit unserer bayerischen Grundsteuer: Hier ist Bayern vom wertabhängigen Bundesmodell abgewichen und hat sich beim Grundvermögen für ein wertunabhängiges Flächenmodell entschieden. Die Vorteile: einfache und nachvollziehbare Besteuerungsgrundlagen, keine weiteren Hauptfeststellungen, Änderungen nur, wenn sich an der Grundstücks- oder der Gebäudefläche etwas ändert – das sieht beim Bundesmodell ganz anders aus.
LSWB: Wären mehr Pauschalen im Steuerrecht nicht auch eine Lösung?
Albert Füracker: Für das Steuerrecht muss generell gelten: So einfach wie möglich, so komplex wie nötig. Pauschalen sind hier grundsätzlich ein gutes Instrument für Vereinfachungen. Problem ist das Spannungsfeld zwischen der gewollten Gleichmäßigkeit der Besteuerung einerseits und bestmöglicher Einzelfallgerechtigkeit andererseits. Deutlich wird das etwa bei der Anhebung der Entfernungspauschale – übrigens ein langjähriges bayerisches Anliegen: Hier gibt es eine schwierige Gemengelage auf Bundesebene aufgrund unterschiedlicher Verhältnisse in einzelnen Ländern. Nichtselbstständig Beschäftigte in Stadtstaaten profitieren häufig weniger von einer Erhöhung als Bürgerinnen und Bürger in einem Flächenland wie Bayern.
Auch eine Arbeitstagepauschale brächte aus bayerischer Sicht eine Erleichterung: Sie würde eine deutliche Vereinfachung für alle Beteiligten darstellen – für Steuerpflichtige, Beraterschaft und die Verwaltung. Es wäre vonseiten der Steuerpflichtigen dann nicht mehr notwendig, zu erfassen – und von der Verwaltung auch nicht mehr zu prüfen –, wo die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer jeden einzelnen Tag tatsächlich tätig sind. Das Problem ist oft aber die Akzeptanz: Pauschalen haben neben „Gewinnern“ eben immer auch nachteilige Auswirkungen für einzelne Steuerzahlerinnen oder Steuerzahler – und das wird dann oft nicht hingenommen. Es ist und bleibt eine Gratwanderung.
LSWB: Sie hatten die Grundsteuer angesprochen – wie zufrieden sind Sie mit dem aktuellen Bearbeitungsstand der Grundsteuererklärungen?
Albert Füracker: Tatsächlich bin ich hier sehr zufrieden – der weit überwiegende Teil der Hauptfeststellungen ist bereits abgeschlossen. Mit der Neukonzeptionierung wurde ein großer Kraftakt auf allen Seiten bewältigt. Ich möchte an dieser Stelle daher ein Kompliment und meinen ausdrücklichen Dank auch an die Steuerberaterschaft aussprechen, sie hat bedeutend zum Gelingen beigetragen.
LSWB: Digitalisierung ist für Vereinfachungen ein ganz wesentlicher Faktor. Die Vision Bayerns, Steuererklärung per App auf einen Klick, hat Aufsehen erregt – was verbirgt sich dahinter?
Albert Füracker: Bayern programmiert und betreibt bereits seit vielen Jahren im Rahmen des länderübergreifenden Vorhabens KONSENS das Verfahren ELSTER. Mit über 24 Millionen Nutzerinnen und Nutzern ist es mittlerweile das größte E-Government-Verfahren Deutschlands! Unser bayerischer Ansatz zur digitalen Bereitstellung eines Steuererklärungsentwurfs via App würde das bereits bestehende Angebot bei ELSTER sehr gut ergänzen, konsequent fortentwickeln und die Abgabe wesentlich vereinfachen. Zudem ist er pragmatisch und wäre insbesondere auch zeitnah umsetzbar. Bürgerinnen und Bürger sollen in geeigneten Fällen eine vorbereitete Steuererklärung digital via ELSTER-App zur Verfügung gestellt bekommen, die sie lediglich noch mittels einfacher Klicks bestätigen müssen. Damit ist die Erklärungspflicht erfüllt. Selbstverständlich kann die Steuererklärung alternativ auch ergänzt beziehungsweise angepasst werden. Eines müssen wir uns aber immer vergegenwärtigen: Digitalisierung und Vereinfachungen im Verfahren können nur dann effektiv und erfolgreich sein, wenn auch Vereinfachungen im Steuerrecht selbst vollzogen werden.
LSWB: Mit RABE fliegt nun „ein weiterer Vogel“ der Steuerverwaltung und leistet „ELSTER“ Gesellschaft – ist damit die Belegeinreichung künftig leichter möglich?
Albert Füracker: RABE steht offiziell für das Verfahren „Referenzierung auf Belege“ und ergänzt die bereits bestehenden Optionen, Belege nach Anforderung der Finanzämter elektronisch oder per Post einzureichen. Dank RABE können Belege nun bereits beim Erstellen der elektronischen Einkommensteuererklärung (ab dem Veranlagungszeitraum 2023) in Mein ELSTER oder anderen „rabefähigen“ Softwareprodukten direkt hinterlegt und bestimmten Eingabefeldern zugeordnet werden. Erst mit Abruf der Belege werden diese „aktenkundig“. Über den Belegabruf informiert das Finanzamt digital. So werden Rückfragen durch die Finanzbehörde vermieden und die Bearbeitung der Steuererklärung erfolgt noch effizienter, transparenter und digitaler – also eine Win-win-Situation für alle Seiten!
LSWB: Seit September dieses Jahres ist eine digitale Zustellung von Körperschaftsteuerbescheiden möglich. Gibt es hier schon ein Resümee?
Albert Füracker: Mit der digitalen Zustellung von Körperschaftsteuerbescheiden, die in Bayern nun möglich ist, haben wir einen weiteren wichtigen Schritt in Richtung Volldigitalisierung der Steuerverwaltung erreicht. Ein großer Teil der Kommunikation mit den Finanzämtern kann schon jetzt auf elektronischem Weg und ohne Medienbrüche erfolgen. Auch die digitale Bekanntgabe bestimmter Schreiben, insbesondere von Einkommensteuer- und Gewerbesteuermessbescheiden, hat sich über ELSTER vielfach bewährt. Wir bleiben in puncto Digitalisierung weiter am Ball – unser Ziel: eine moderne und digitale Steuerverwaltung, die unkompliziert, nachhaltig, bürgerfreundlich und zukunftsorientiert arbeitet.
LSWB: Wie sieht es mit der Vielzahl an bürokratischen Verpflichtungen im internationalen Steuerrecht aus, Stichwort Mindeststeuer?
Albert Füracker: Berichtspflichten und Bürokratie haben im internationalen Steuerrecht in den letzten Jahren leider überhandgenommen. Unrühmlicher Höhepunkt ist die Mindeststeuer – mit aktuell 101 Paragraphen an Komplexität fast nicht zu überbieten.
Die OECD hat zwar Vereinfachungen angekündigt und verhandelt aktuell neue Vorschläge. Aus Praxissicht ist es aber kaum vorstellbar, das Regelwerk signifikant zu vereinfachen, ohne dabei die Wirksamkeit des Systems zu gefährden.
Für Unternehmen, die bereits seit 2024 die Mindeststeuer anwenden müssen, kommen die Vereinfachungen außerdem zu spät. Bayern setzt sich daher auf nationaler und auch internationaler Ebene für ein Aussetzen der Mindeststeuer ein.
LSWB: Das Bundesverfassungsgericht beschäftigt sich in nächster Zeit erneut mit der Erbschaft- und Schenkungsteuer. Wie ist Ihre Haltung zu dieser Steuer?
Albert Füracker: Bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer besteht dringender Handlungsbedarf. Die persönlichen Freibeträge sind beispielsweise seit 2009 unverändert, obwohl die Immobilienwerte enorm gestiegen sind. Auch bei den Steuersätzen gab es keine Entlastung. Dadurch ist die Steuerbelastung auf Erbschaften und Schenkungen in Bayern schleichend immer weiter angestiegen. Erben können sich die Erbschaftsteuer auf ein Grundstück, das seit Generationen im Familienbesitz ist, deshalb immer häufiger nicht mehr leisten und müssen verkaufen. Die Bayerische Staatsregierung macht auf diese Entwicklung seit Jahren aufmerksam. Auch hier handelt es sich aber um Bundesrecht und Bayern kann keine Änderungen im Alleingang vornehmen. Weder die anderen Länder noch der Bund haben unseren Forderungen Gehör geschenkt. Daher klagen wir vor dem Bundesverfassungsgericht gegen Teile des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes. Wir möchten insbesondere eine Regionalisierung wesentlicher Aspekte der Steuerart erreichen, damit Bayern zumindest gewisse Änderungen im Erbschaftsteuerrecht selbst vornehmen könnte. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts hierzu steht noch aus.
LSWB: Welche Herausforderungen kommen Ihrer Ansicht nach auf die steuerberatenden und wirtschaftsprüfenden Berufe zu? Wie blicken Sie in die Zukunft?
Albert Füracker: Ihr Berufsstand ist das zentrale Bindeglied zwischen Bürgerinnen und Bürgern und der Verwaltung und leistet damit einen wichtigen Beitrag zum effektiven Steuervollzug. Das geht selbstverständlich damit einher, dass Sie neue Reformen des Gesetzgebers umsetzen, sich selbst an veränderte Rahmenbedingungen anpassen und sich zukunftsfähig – Stichwort: Digitalisierung – aufstellen müssen. Hierfür ist eine wirksame Interessenvertretung, wie sie der LSWB e. V. seit vielen Jahrzehnten leistet, unerlässlich. In wirtschaftlich schwierigen Zeiten muss der Fokus auf dem Wesentlichen liegen. Vorhandene Ressourcen, vor allem hinsichtlich der Haushaltslage und der Personalausstattung, müssen bestmöglich genutzt werden. Wir müssen pragmatisch denken und bestmöglich zusammenarbeiten. Ich bin sehr optimistisch, dass uns dies auch in Zukunft sehr gut gelingt. Mir persönlich ist und bleibt der konstruktive Austausch mit dem LSWB ein wichtiges Anliegen! Schon jetzt vielen Dank dafür!
Schriftliches Interview mit Finanz- und Heimatminister Albert Füracker, MdL

