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Erfahrungsaustausch zwischen der Finanzverwaltung und dem steuerberatenden Beruf

Datum:

Heft 06/2025: Entbürokratisierung

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Auf Einladung des Finanzamtes Bamberg, der Finanzamtsbeauftragten der Steuerberaterkammer Nürnberg und Vorständin des LSWB, Frau StBin Sabine Kastner, und der Zweigstellenleiterin, Frau Stephanie Schuberth, fand am 31.10.2025 ein Erfahrungsaustausch zwischen der Finanzverwaltung und dem steuerberatenden Beruf statt. Die Leitung hatte vonseiten des Finanzamtes Frau LRD Claudia Windesheim, Amtsleiterin des Finanzamtes Bamberg, übernommen.

Frau Schuberth und Herr Hetzel (Sachgebietsleiter) beleuchteten das Thema RABE aus der Sicht der Steuerkanzlei und der Finanzverwaltung.

Ein weiterer Punkt war die Frage der Behandlung nach Fristende für die Veranlagungszeiträume ab 2023. Wie in vielen anderen Finanzamtsbezirken auch werden in Bamberg zuerst Zwangsgeldandrohungen vor Schätzungsbescheiden verschickt. Dies wird vom Landesamt für Steuern so vorgegeben. Außerdem wurde für Bayern beschlossen, ab dem Veranlagungszeitraum 2024 keine Erinnerungen zur Abgabe der Steuerunterlagen beim Steuerberater an die ­Steuerpflichtigen zu versenden. Grund hierfür ist die Einsparung von Portokosten in Millionenhöhe.

Frau Dr. Fischer-Neuner (Bezirksvorsitzende Nord und Vizepräsidentin des LSWB) sprach zum Abschluss über die Situation in den Kanzleien.

Aufgrund zusätzlicher Aufgaben ist die Arbeitsbelastung enorm hoch. Eine Entlastung ist hier nicht in Sicht. Die Zahl der Steuerpflichtigen, die „Problemfälle“ sind und nach steuerrechtlicher Beratung suchen, steigt stetig. Die ­Gründe hierfür sind vielfältig. Wie wichtig eine Beratung durch Steuerberater ist, haben die Grundsteuerverfahren gezeigt. Der von der Finanzverwaltung resultierende Zeitdruck führt zu Ablehnungen und ist damit auch für die Finanzverwaltung ein echtes Problem. Auf der anderen Seite gefährdet die wachsende Anzahl von nicht beratenden Steuerpflichtigen die Außenwirkung des Berufsstands und lässt die Vorbehalts­aufgabe wanken.

Die Sitzung war auch mit der Bitte verbunden, an der Online-Befragung der Finanzverwaltung teilzunehmen: www.ihr-finanzamt-fragt-nach.de