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Mindestgewinn für Steuerberater

Wie viel sollte wirklich hängen bleiben?

Datum:

Autor: Michael Wohlfart 

Heft 03/2026: Gesamtwirtschaftliche Lage

© Foto: vegefox.com/adobe stock

Steuerberater mit eigener Kanzlei tragen eine enorme Verantwortung und doch verdienen erschreckend viele von ihnen kaum mehr als ihre angestellten Kollegen. Dabei lässt sich klar herleiten, welcher Mindestgewinn wirtschaftlich und persönlich angemessen ist.

Angestelltengehalt als Vergleichsmaßstab

Der beste Ausgangspunkt ist die Frage: Was könnte ich als angestellter Steuerberater verdienen? Wer eine eigene Kanzlei führt, bringt das nötige Format mit, um problemlos ein Jahresgehalt von mindestens 100.000 Euro zu erzielen – verbunden mit einer entspannten 40-Stunden-Woche und einem überschaubaren Verantwortungsgebiet. Ideale Voraussetzungen also für ein komfortables Leben. Das ist folglich unsere Benchmark!

Mindestziel 300.000 Euro pro Partner

Wenn unsere Benchmark bei 100.000 Euro und einem entspannten Leben ohne Risiken liegt, sollte aus meiner Sicht mindestens der Faktor 3 pro Partner hängen bleiben, damit sich die Mehranstrengungen lohnen. Gemeint ist in dem Fall der anteilige Gewinn vor Steuern plus etwaige Bruttogeschäftsführerbezüge. Wer hier dauerhaft unter 300.000 Euro liegt, geht keinen guten Deal ein.

Warum 300.000 Euro und mehr absolut gerechtfertigt sind

Kanzleiinhaber tragen deutlich mehr Verantwortung und müssen sich mehr ins Zeug legen als Angestellte. Dafür sprechen mehrere Faktoren:

  • Komplexes Aufgabenprofil: Neben der Fallarbeit kommen Strategie, Personal, Digitalisierung, Marketing und vieles mehr hinzu.
  • Verantwortung für Mitarbeiter: Wer 10, 20 oder 30 Angestellte beschäftigt, trägt Verantwortung für ebenso viele Familien.
  • Höherer Arbeitseinsatz: Viele Inhaber arbeiten deutlich mehr als 40 Stunden pro Woche – mit mentaler Belastung weit über den Feierabend hinaus.
  • Unternehmerisches Risiko: Kanzleikauf oder -aufbau erfordern erhebliches Kapital, oft über Kredite – ohne Erfolgsgarantie.
  • Zukunftsrisiken: KI und mögliche Marktliberalisierung können bestehende Geschäftsmodelle massiv verändern.
  • Nachfolgeplanung: Kanzleien mit geringen Gewinnen sind kaum verkäuflich – das Lebenswerk bleibt im schlimmsten Fall wertlos.

Vor diesem Hintergrund ist ein Vorsteuergewinn von mindestens 300.000 Euro – inklusive etwaiger Geschäftsführergehälter – das absolute Minimum, das Aufwand und Ertrag in ein sinnvolles Verhältnis bringt.

Fazit:

Wer dauerhaft unter diesem Wert bleibt, sollte kritisch hinterfragen, ob er sich damit zufriedengeben möchte. Den Kanzleigewinn zu steigern ist kein Hexenwerk – allerdings nur unter der Prämisse, dass man bereit ist, die Grundprobleme zu beseitigen und manche Dinge anders zu handhaben als in der Vergangenheit.

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