Der gedankliche Sprung vom Steuerrecht zum Steuerstrafrecht ist weder intuitiv noch einfach. Umso wichtiger ist es, grundlegende steuerstrafrechtliche Kompetenzen zu besitzen und zu wiederholen. Warum? Wird eine Steuerhinterziehung gar nicht erst erkannt, so kann der Berater die Mandantschaft nicht auf die Möglichkeit, mit einer Selbstanzeige doch noch Straffreiheit zu erlangen, hinweisen und es steht zusätzlich auch noch eine Beraterhaftung im Raum.