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Veränderungen im Beruf – kein Grund zur Sorge

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Autor: Ingrid Menges 

Heft 02/2026: Veränderung für den Berufsstand

© Foto: doomu/adobe stock

Als ehemaliges Vorstandsmitglied des LSWB und der Steuerberaterkammer Nürnberg und langjährige Steuerberaterin blicke ich auf die Entwicklungen des Berufsstands in den vergangenen Jahrzehnten zurück. Die Arbeit der Kammern und die Gründung der DATEV prägten die Profession nachhaltig. Gespräche mit Dr. Sebiger haben diesen beruflichen Wandel stets eindrucksvoll erhellt.

Die Erzbergersche Steuerreform von 1919/1920 führte erstmals zu einer einheitlichen Finanzverwaltung, während der steuerberatende Beruf damals noch ohne Zulassungsbeschränkungen ausgeübt werden konnte. Erst 1933 gab es ein Gesetz zur Zulassung von Steuerberatern. Damit wurde erstmals die Berufsbezeichnung „Steuerberater“ verwendet. Ein Zulassungszwang war damit allerdings nicht verbunden. Im Jahr 1936 wurde die Bezeichnung „Helfer in Steuersachen“ eingeführt. Hier war die Zulassung allerdings vom Ermessen des Finanzamtsvorstehers abhängig.

1965 setzte die Steuerbevollmächtigtenkammer Nürnberg einen Ausschuss zur „Rationalisierung“ ein. Das Ergebnis war die Gründung der DATEV im Jahr 1966 durch Dr. Sebiger und weitere Kollegen. Noch im selben Jahr schlossen sich zahlreiche Kanzleien an.

1961 brachte das Steuerberatungsgesetz den Beruf erstmals in eine moderne Form (freier ­Beruf!). Die Berufsbezeichnung „Helfer in Steuersachen“ wurde in „Steuerbevollmächtigter“ geändert. Dennoch existierten weiterhin zwei Kammern. Erst 1972 führte ein weiteres Gesetz schließlich den Einheitsberuf „Steuerberater“ ein. Sowohl der akademische Zugang als auch die praktische Ausbildung blieben als Wege in den Beruf bestehen – ein Erfolgsfaktor bis heute. Die technologische Entwicklung – von Loch­karten über Datenfernübertragung bis zu KI- und Cloud-Lösungen – brachte erhebliche Rationalisierung in der Anwendung ohne Stellenabbau. Sie ermöglicht es, immer komplexere Aufgaben zu bewältigen, und zeigt jungen Menschen, dass unser moderner Beruf auch künftig Stabilität und Perspektive bietet.

Jedenfalls sind Medienberichte, denen zufolge qualifizierte Mitarbeiter von einem Stellenabbau bedroht sein könnten, unvorstellbar. Schon früher musste der Ausbildungsberuf des Steuerfach­angestellten gegen vermeintliche Zukunfts­losigkeit verteidigt werden. Digitalisierungs- und Automatisierungsprognosen stellten ihn infrage, doch die Praxis zeigte, dass qualifizierte Mitarbeitende nach wie vor unverzichtbar sind.

Die Steuerberaterkammer Nürnberg trieb wichtige Entwicklungen voran: die Fortbildungsprüfungen der Fachassistenten und der Fachwirte sowie den Fachberater für Internationales Steuerrecht. Auch der LSWB begleitet diese Professionalisierung mit erfolgreichen Vorbereitungslehrgängen.

Die zentralen Fragen bleiben: Welchen Nutzen bringen neue Entwicklungen? Wie lassen sich Position und Qualität sichern? Trotz wachsender KI-Möglichkeiten bleibt der menschliche Austausch zwischen Steuerberater und Mandant unersetzlich.

Mit Offenheit für Technik, kontinuierlicher Weiterbildung und Vertrauen in die eigenen Fähigkeiten wird der Berufsstand auch die kommenden Jahrzehnte erfolgreich gestalten.