
Vorbereitungslehrgang Steuerfachwirt 2026/2027 – Dozentenbesprechung
Datum:
Heft 05/2025: Mitarbeitergewinnung
Sie kennen sicherlich den Vorwurf, die Aus- und Fortbildung sei nicht zeitgemäß.
Die Ausbildungsverordnung für den Beruf des Steuerfachangestellten stammte aus dem Jahr 1996, die Regelungen für den Fachwirt sind sogar noch älter und stammten aus dem Jahr 1993.
Um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken und die Attraktivität des Berufs zu steigern, müssen „lediglich“ die rechtlichen Vorgaben auf den neuesten Stand gebracht werden. So ist es 2021 bei der Fachwirtprüfung und 2022 bei den Steuerfachangestellten erfolgt. Dies bedeutet jedoch eine Übergangsphase, insbesondere für die Fortbildungsprüfungen und die Vorbereitungskurse.
In der LSWB-Akademie wurden hierzu intensive Gespräche mit den Dozenten geführt.
Die Anforderungskataloge werden verglichen, nach Musterklausuren gesucht und mögliche Prüfungsthemen und Schwerpunkte prognostiziert. All dies fließt dann in die Lehrinhalte, Stundenpläne und Übungsklausuren ein.
Glücklicherweise kann man bei Fortbildungsprüfungen gut auf den Vorjahren aufbauen. Mit anderen Worten: Die Prüfungen nach alter und neuer Prüfungsordnung sind in weiten Teilen vergleichbar bis identisch. Nur die Abfolge ist anders und aufgrund kürzerer Prüfungszeiten wurden kleine Bereiche gekürzt. Dies ist dem Umstand geschuldet, dass die Steuerberaterkammern in dieser Übergangsphase die Prüfungen parallel nach alter und neuer Prüfungsordnung durchführen mussten. Wenn man eine Prüfung erstellt, ist es arbeitsökonomisch sinnvoll, ausgearbeitete Inhalte doppelt zu verwenden. Auch die Korrektoren müssen dann nicht umdenken. Ein weiterer positiver Effekt ist, dass es sich um Gruppenprüfungen handelt. Je größer die Gruppe, desto besser ist die Vergleichbarkeit und desto gerechter ist die Note.
Diesen „Gleichlauf“ gab es beispielsweise bei der Zwischenprüfung für Steuerfachangestellte nach der neuen Prüfungsordnung nicht. Daher ist es nicht überraschend, dass die Zwischenprüfung keinen überragenden Notendurchschnitt erzielte. Wie in der Vergangenheit führten die Ergebnisse zu keiner großen Begeisterung. Es wäre jedoch zu kurz gedacht, dieses Abschneiden allein auf mangelnden Vorbereitungswillen der Schüler zu schieben. Wie bei jeder Prüfung, gerade im Steuerbereich, sind die Kandidaten mit Enthusiasmus und großer Bereitschaft dabei.
Manchmal sind die Teilnehmer jedoch nicht mehr aufnahmefähig, weil die Prüfung zu viel abverlangt. So wurde beispielsweise die Bedeutung der Klausur im Fach Betriebswirtschaft nach der neuen Prüfungsordnung für Steuerfachwirte unterschätzt. Dies hat die Bestehensquote im Jahr 2023/2024 deutlich aufgezeigt.
Es gab also eine massive Verschlechterung der Bestehensquote, obwohl sich inhaltlich eigentlich nichts geändert hatte. Der Unterschied ist, dass die Betriebswirtschaft als eigene Klausur geschrieben wurde, die auch den normalen Bewertungsvorgaben folgen musste. Aber auch hier hilft nur eine ausreichende Anzahl an Übungsklausuren. Das Auge muss für die Probleme in der Klausur geschult werden und die Hand muss die Fußgängerpunkte aufnehmen. Im Prüfungsjahr 2024/2025 hat sich dies bereits gebessert.
Dies und weitere Themen wurden am 23.09.2025 in der Dozentenbesprechung in Ingolstadt besprochen. Neben einer Einschätzung zum Kurs 2025/2026 wurde die Planung für die mündliche Prüfung vorgenommen und auch die wesentlichen Punkte für den Kurs 2026/2027 erörtert.
Es wird also viel in die Fortbildung investiert. Positiv zu vermerken ist, dass die Teilnehmerzahlen über die Jahre stabil bleiben bzw. ansteigen. Eine gute Vorbereitung und faire Prüfungschancen sichern qualifizierte Mitarbeiter.
Andreas Gille, Lehrgangsorganisation bei der LSWB-Akademie
