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DStV begrüßt Startschuss zur Reform der Steuerberaterprüfung

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Es ist so weit: Das Bundesministeriums der Finanzen (BMF) hat den langerwarteten Entwurf für ein Gesetz zur Reform der Steuerberaterprüfung veröffentlicht. Der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) begrüßt in seiner Stellungnahme R 04/2026 den erfolgten Startschuss für das Gesetzgebungsverfahren. Er hatte sich seit langer Zeit für eine modernisierte Prüfung stark gemacht.

Die vorgesehenen Änderungen sind geeignet, die Attraktivität des Steuerberaterberufs zu erhöhen, ohne das hohe fachliche Niveau der Prüfung abzusenken. Zugleich werden zentrale Forderungen des Berufsstands aufgegriffen. Besonders positiv bewertet der DStV die Abschaffung des Fakultätsvorbehalts: Künftig soll ein Hochschulabschluss unabhängig von der Fachrichtung als Zugangsvoraussetzung genügen. Ebenfalls begrüßt wird die ersatzlose Aufhebung der Begrenzung auf zwei Wiederholungsversuche. Sie soll mehr Flexibilität bei der Prüfungsvorbereitung ermöglichen und Prüfungsängste reduzieren.

Zustimmung findet auch die ausdrückliche Einordnung der Steuerberaterprüfung als Staatsprüfung. Dies schaffe zusätzliche Rechtssicherheit und unterstreiche den besonderen Rang des Berufs. Ferner befürwortet der DStV flexiblere Besetzungsmöglichkeiten der Prüfungsausschüsse sowie die erleichterte Bildung länderübergreifender Prüfungsverbünde.

Als besonders wichtig hebt der Verband die vom Berufsstand ebenfalls geforderte Flexibilisierung des Prüfungsverfahrens vor. Die mit dem Gesetzentwurf vorgestellte Verordnungsermächtigung schaffe die geeignete Grundlage für weitere Verbesserungen in der Prüfungsordnung, etwa das schrittweise Ablegen einzelner schriftlicher Prüfungen und die Anrechnung bereits bestandener Klausuren. Der DStV drängt deshalb zugleich auf eine zeitnahe Umsetzung des anschließenden Verordnungsverfahrens.