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Einkommensteuerreformgesetz 2027: KMU stärker in den Fokus rücken

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Anlässlich der Anhörung im Finanzausschuss des Deutschen Bundestags nimmt der DStV das Einkommensteuerreformgesetz 2027 unter die Lupe. Er unterstützt steuerliche Entlastungen, mahnt jedoch deutliche Verbesserungen bei Steuervereinfachung, Bürokratieabbau und der Besteuerung von Personenunternehmen an.                  

In seiner Stellungnahme S 09/26 zum Regierungsentwurf eines Einkommensteuerreformgesetzes 2027 begrüßt der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) ausdrücklich das Ziel, Familien sowie Steuerpflichtige mit kleinen und mittleren Einkommen zu entlasten und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit Deutschlands zu stärken. Der DStV vermisst bei der Reform jedoch den großen Wurf zur Steuervereinfachung.

Kalte Progression vollständig ausgleichen

Als äußerst wichtig erachtet der DStV den vollständigen Ausgleich der kalten Progression durch eine sachgerechte Tarifanpassung, um inflationsbedingte Mehrbelastungen der Steuerpflichtigen zu verhindern. Zudem spricht er sich für einen automatisierten Inflationsausgleich statt wiederkehrender politischer Tarifdebatten aus. Darüber hinaus müsse endlich der Solidaritätszuschlag abgeschafft werden – so seine Empfehlung.

Mehr Vereinfachung und weniger Bürokratie – auch für den Mittelstand

Ein überzeugendes Konzept für ein einfacheres Einkommensteuerrecht fehlt aus Sicht des DStV bislang. Statt zusätzlicher Komplexität und neuer Belastungen für den Mittelstand fordert der DStV eine moderne, rechtsformneutrale und konsequent digitalisierte Einkommensteuer. Im Mittelpunkt sollten Bürokratieabbau, praktikable Pauschalierungen und effizientere Besteuerungsverfahren stehen. Als Vorbild nennt der DStV die von der BMF-Expertenkommission „Bürgernahe Einkommensteuer“ empfohlene Arbeitstagepauschale. Diese würde nach Auffassung des DStV Arbeitnehmer, Beraterschaft und Verwaltung spürbar stärker entlasten als die lediglich geplante Anhebung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags. Zugleich mahnt der DStV an, die Belange kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) stärker zu berücksichtigen.

Rechtsformneutralität der Besteuerung in Gefahr

Skeptisch blickt der DStV auf die geplanten Tarifverschärfungen. Sie treffen nicht nur Privatpersonen, sondern vor allem auch viele mittelständische Unternehmer unmittelbar. Die Planungen der Bundesregierung vergrößern darüber hinaus die steuerliche Kluft zwischen Personenunternehmen und Kapitalgesellschaften. Damit drohen neue Fehlanreize bei der Wahl der Rechtsform. Das Ziel der im Koalitionsvertrag angekündigten rechtsformneutralen Besteuerung rückt in weite Ferne, moniert der DStV.

Herbstpaket: Thesaurierungsbegünstigung voranbringen

Der DStV fordert weiterhin eine grundlegende Reform der Thesaurierungsbegünstigung und des Optionsmodells. Beide Instrumente sind für viele kleine und mittlere Unternehmen nach wie vor zu komplex und entfalten oft nicht die gewünschte Wirkung. Zwar begrüßt der DStV einzelne Verbesserungen, etwa die flexiblere Antragsrücknahme bei der Thesaurierungsbegünstigung. Zentrale Probleme wie hohe Komplexität, nachgelagerte Besteuerung und rechtliche Hürden bleiben jedoch bestehen. Weitere Reformen sind daher notwendig, um die Wettbewerbsfähigkeit von Personenunternehmen nachhaltig zu verbessern.

Mit Blick auf das angekündigte Herbstpaket der Bundesregierung setzt sich der DStV dafür ein, die Thesaurierungsbegünstigung umfassend zu vereinfachen und praxistauglicher auszugestalten, um ihre steuerpolitische Zielsetzung künftig besser zu erreichen.