EU-Kommission will bessere Übertragbarkeit erworbener Berufsqualifikationen
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Im dritten Quartal 2026 will die EU-Kommission ein Maßnahmenpaket zur Übertragbarkeit von Kompetenzen vorlegen. Dabei sollen auch die Anerkennungsverfahren beruflicher Qualifikationen für reglementierte Berufe erleichtert, modernisiert und ausgeweitet werden.
Im Grundsatz können die Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union in jedem Mitgliedstaat ihren erlernten Beruf ausüben. Eine Ausnahme bilden die reglementierten Berufe, zu denen Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, aber auch Steuerfachangestellte gehören. Bei einem Umzug in ein anderes Land müssen diese ein Anerkennungsverfahren durchlaufen, um den Beruf in ihrem neuen Domizil ausüben zu dürfen. Das ist verständlich, da gerade das Steuerrecht in Europa fast ausnahmslos national geregelt ist und damit die erworbene Qualifikation aus einem anderen Mitgliedstaat nicht gleichwertig sein kann.
Die EU-Kommission will nun die Übertragbarkeit von erworbenen Berufsqualifikationen verbessern und strukturelle Hindernisse bei der Anerkennung und Vergleichbarkeit im Europäischen Binnenmarkt abbauen. Mehr Transparenz, eine stärkere Digitalisierung von Qualifikationsnachweisen sowie harmonisierte Anerkennungsverfahren sollen die Mobilität von Arbeitskräften erhöhen, dem Fachkräftemangel entgegenwirken und die Wettbewerbsfähigkeit der EU im globalen Wettbewerb um Talente stärken.