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Gold-Plating im Fokus: DStV bringt sich in EU-Befragung ein

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Der DStV hat sich an der Umfrage der EU-Kommission zum „Gold-Plating“ beteiligt. Er zeigt am Beispiel des Hinweisgeberschutzes die Rechtsfolgen einer unausgewogenen Auslegung von EU-Definitionen. Dabei wird die nationale Umsetzung von EU-Recht zum Problem für den Berufsstand. 

Mit dem Klacks Sahne schmeckt ein Kuchen gleich besser. Der zusätzliche Genuss hat aber gewichtige Nebenwirkungen. Bei der Umsetzung von EU-Recht durch den nationalen Gesetzgeber ist dies genauso. Führt ein Mitgliedstaat zusätzliche Anforderungen, Pflichten oder Standards ein, die über das unionsrechtlich vorgesehene Maß hinausgehen, spricht man im Fachjargon von „Gold-Plating“. Dafür mag es gute Gründe geben. Die nationalen Abweichungen gehen aber auf Kosten der Harmonisierung des EU-Rechts und verursachen einen rechtlichen Flickenteppich und ein Übergewicht an unterschiedlichen Regeln im Binnenmarkt. Im Rahmen ihrer Vereinfachungsagenda will die EU-Kommission die unterschiedlichen Regulierungen einschränken. Der Deutsche Steuerberaterverband e. V. (DStV) hat sich an der Umfrage der EU-Kommission zum „Gold-Plating“ beteiligt und dabei die nationale Umsetzung der EU-Hinweisgeberschutzrichtlinie als Beispiel angeführt.