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Neue Umfrage zu GmbH-Geschäftsführer-Vergütungen

Datum:

Neuwied, März 2026 – Ein häufig zentraler Diskussionspunkt bei Betriebsprüfungen in GmbHs ist die Frage der steuerlichen Angemessenheit der Jahresbezüge von
Gesellschafter-Geschäftsführer. Unterstellt der Fiskus verdeckte Gewinnausschüttung, entscheidet oft das Ergebnis eines Fremdvergleichs, ob im Einzelfall auf die Gesellschaft erhebliche Steuernachzahlungen zukommen. Von großer Bedeutung sind dann anerkannte Vergleichswerte zu den Jahresbezügen von Geschäftsführern vergleichbar strukturierter GmbHs.

Finanzgerichte stützen ihre Entscheidungen auf Gehaltsstruktur-Untersuchungen, insbesondere auf die von BBE media. Der Bundesfinanzhof hat mit einem Urteil bestätigt, dass diese beste Voraussetzungen bieten, um die Angemessenheit des Geschäftsführer-Gehaltes zu belegen (Urteil BFH, Az. V R 5/17). Steuerberater mit GmbH-Mandantschaft sollten deshalb über die Entwicklung der Jahresbezüge der GmbH-Spitzenkräfte - auch zur Absicherung der eigene Beratungsleistung - immer auf dem aktuellen Stand sein. Das ist wichtig, um von den Gehältern ausgehende steuerliche Risiken früh zu erkennen und um diesen rechtzeitig und effektiv gegenzusteuern. Zudem geht es darum, Forderungen nach höheren Gehältern gegebenenfalls überzeugend abblocken zu können. Um dies zu gewährleisten, führt BBE media ab dem 16. März wieder gemeinsam mit dem Deutschen Steuerberaterverband e. V. und mit Unterstützung der Wirtschafts- und Finanzzeitung Handelsblatt eine Umfrage zur Höhe von GmbH-Geschäftsführern durch. Teilnehmer erhalten für jeden ausgefüllten Fragebogen einen kostenlosen Ergebnisbericht.

Der Fragebogen liegt der Verbandsmitteilung bei. Zudem kann er unter https://www.bbe-umfrage.de direkt online ausgefüllt werden.

Informationen zu BBE media
BBE media verfügt als Marke im Verlag LPV GmbH, Münster/Neuwied, über langjährige Erfahrungen mit der Erstellung von Gehalts-/Vergütungsstudien. Herausragendes Produkt ist die GmbH-GeschäftsführerInnen-Vergütungsstudie, die seit mehr als 20 Jahren auf der Basis von regelmäßig durchgeführten Gehaltsstrukturuntersuchungen erscheint.

Persönlicher Kontakt
LPV GmbH
Ute Schiefelbein
Postadresse:
Niederbiebererstr. 124
56567 Neuwied
Tel.: 02631 / 879 - 119
E-Mail: ute.schiefelbein@bbe-media.de