Einzelfallgutachten durch versierte Steuerrechtler
Sommerpause Fachgutachtenservice - keine Bearbeitung und Fertigstellung Fachgutachten im Zeitraum 3. August 2026 bis einschließlich 4. September 2026.
Eingehende Gutachtenanfragen werden angenommen mit Vermerk Bearbeitung Anfrage ab dem 7. September 2026.
Immer wieder müssen Berufsangehörige im Rahmen des Festsetzungs-, Einspruchs- oder Klageverfahrens tatsächlich und rechtlich schwierige Sachverhalte beurteilen.
Hier bietet der LSWB mit seinem Gutachten-Service eine bedarfsgerechte Leistung. Unter Einsatz kompetenter Steuerrechtler werden entsprechende Einzelfallgutachten erstellt.
Die Gutachtengebühr wird nach Zeitaufwand abgerechnet.
Um ein Gutachten in Auftrag zu geben, verwenden Sie für Ihre Fragestellung mit Sachverhalt bitte das Formular unten und senden dieses an (mitgliederservice@lswb.de) oder per Post (Geschäftsstelle München) an den LSWB.
Ablauf:
- Sie senden uns die Fragestellung und den zu begutachtenden Sachverhalt zu.
- Sie erhalten von uns die Information über die anfallenden Kosten für das Gutachten.
- Sie teilen uns mit, ob Sie das Gutachten erstellen lassen wollen.
- Falls ja, wird ein schriftlicher Gutachtenvertrag abgeschlossen.
